Behandlungspflege nach SGB V
Unsere Leistungen der Behandlungspflegen nach vertragsärztlichen Verordnungen gemäß § 37.2 des SGB V untergliedern sich in 4 Leistungsgruppen:
Leistungsgruppe 1:
Behandlungspflegen einfacher Art
Leistungsgruppe 2:
Behandlungspflegen einfacher Art mit höherem Zeitaufwand
Weitere Informationen zur häuslichen Krankenpflege:
Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung bei häuslicher Krankenpflege generell 10,00 EUR * je Verordnung sowie 10% * der Kosten begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage * der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr. Der Versicherte hat die Zuzahlung an die Krankenkasse zu entrichten (§ 37 Abs. 5 i.V.m. § 61 Satz 3 des SGB V)
Leistungsgruppe 1:
Behandlungspflegen einfacher Art
Beispiele:
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Inhalation
- Richten und verabreichen von Injektionen s.c. (z.B. Insulin, Heparin)
- Auflegen von Kälteträgern
- Richten und verabreichen von ärztlich verordneten Medikamenten (auch Augentropfen)
- Abnehmen eines Kompressionsverbäandes
- Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen (ab Kompressionsklasse II)
Leistungsgruppe 2:
Behandlungspflegen einfacher Art mit höherem Zeitaufwand
Beispiele:
- Versorgung bis zu zwei Dekubiti mit Grad 2
- Klistiere
- Flüssigkeitsbilanzierung
- Versorgung eines suprapubischen Katheters
- medizinische Einreibungen
- dermatologische Bäder
- Versorgung bei PEG
- Stoma-Versorgung
- Anziehen von Kompressionsstrümpfen/ -strumpfhosen
Leistungsgruppe 3:
Behandlungspflegen mit höherem Zeitaufwand und qualifizierter ArtBeispiele:
- Absaugen der oberen Luftwege
- Blasenspülung
- Versorgung von mehr als zwei Dekubiti mit Grad 2
- Versorgung und Überprüfung von Drainagen
- Injektionen i.m.
- Instillation
- Legen einer s.c. Infusion
- Legen, wechseln und entfernen von Kathetern zur Harnableitung
- Wechsel und Pflege der Trachealkanüle
- Richten von ärztlich verordneten Medikamenten in Wochendosetten
- Anlegen und wechseln von Wundverbänden
- Anlegen eines Kompressionsverbandes
- Anlegen von stützenden oder stabilisierenden Verbänden
Leistungsgruppe 4:
Behandlungspflegen mit höchsten Zeitaufwand und qualifizierter Art
Beispiele:
- Behandlungspflegen besonders zeitaufwendiger Art und/oder besondere Sachkunde erforderlich
- Beispiele:
- Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes
- Versorgung eines oder mehrerer Dekubiti mit Grad 3 oder 4
- Einlauf digitales Enddarmausräumen
- Anhängen, wechseln und abhängen eines i.v. Infusion (z.B. parenterale Ernährung oder Substitutionstherapie
über Port) - Legen und wechseln einer Magensonde
- Pflege des zentralen Venenkatheters und Portsystemen
Weitere Informationen zur häuslichen Krankenpflege:
Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung bei häuslicher Krankenpflege generell 10,00 EUR * je Verordnung sowie 10% * der Kosten begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage * der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr. Der Versicherte hat die Zuzahlung an die Krankenkasse zu entrichten (§ 37 Abs. 5 i.V.m. § 61 Satz 3 des SGB V)