Grundpflegen nach SGB XI


Die Leistungsinhalte im Bereich der Ernährung, Körperpflege, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung werden in Form der aktivierenden Pflege erbracht.
Zur Grundpflege gehören die notwendigen pflegerischen, nicht medizinischen Hilfeleistungen. Unsere ambulanten Pflegeleistungen entsprechen dem Leistungskatalog der Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen nach § 89 SGB XI.

Diese beinhalten u.a.:

  •     Teil- oder Ganzwaschung (u.a. Haut-, Haar-, Nagelpflege)
  •     Große oder kleine Grundpflegen (Leistungskomplexe)
  •     Hilfe bei Ausscheidungen
  •     Hilfe beim An- und Auskleiden
  •     Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  •     Sondenernährung bei implantierter Magensonde (PEG)
  •     Lagern und betten
  •     Mobilisation
  •     Behördengänge und Arztbesuche
  •     verschiedene kleine pflegerische Hilfestellungen
  •     und vieles mehr ...

Die erbrachten Grundpflegen werden mit den zuständigen Pflegekassen unter Berücksichtigung der anerkannten Pflegestufe abgerechnet. Eine eventuelle Zuzahlung, bei Ausschöpfung des festgelegten Pflegesatzes, wird von uns mit dem Patienten abgerechnet.

Im Falle, dass Sie keine Pflegestufe haben, erfolgt die Abrechnung direkt mit dem Patienten selbst.
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